Ordnungsamt

Für die Aufgabenerfüllung des Ordnungsamtes ist das Rechtsgebiet des Polizei- und Ordnungsrechtes maßgebend. Dieses Rechtsgebiet teilt sich in zahlreiche Rechtszweige von A bis Z (zum Beispiel A = Ausländerrecht und Z = Zulassungsrecht für Kfz).