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Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnisbehörde das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagen (zum Beispiel Fahrrad und E-Tretroller). -
Beräumte Schrottfahrräder
Anzahl der Schrottfahrräder, die durch den Stadtordnungsdienst entsorgt/beräumt wurden.