Was ist der Doppelhaushalt der Stadt Leipzig?

Der kommunale Haushalt ist der Finanzplan der Stadt Leipzig bzw. einer Kommune oder Gemeinde. Er legt fest, welche Einnahmen erwartet werden und wofür das Geld im kommenden Haushaltsjahr ausgegeben werden soll. Damit bildet er die Grundlage für die finanzielle Planung und Steuerung der Kommune und ist ein wichtiges Instrument der kommunalen Selbstverwaltung.

Jede Kommune ist gesetzlich verpflichtet, einen Haushaltsplan aufzustellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) sowie der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO).

Der Haushaltsplan wird von der Stadtverwaltung erarbeitet und anschließend dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Mit dem Beschluss des Stadtrates und dem Erlass der Haushaltssatzung werden die Inhalte des Haushaltsplans verbindlich. Erst dann kann die Stadt die vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend umsetzen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Haushaltssatzung bildet den rechtlichen Rahmen für den kommunalen Haushalt. Nach § 74 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) ist jede Gemeinde verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Das Gesetz ermöglicht jedoch auch, eine Haushaltssatzung für zwei aufeinanderfolgende Haushaltsjahre zu beschließen. In diesem Fall spricht man von einem Doppelhaushalt.

Die Anforderungen an einen Doppelhaushalt regelt § 7 der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO). Danach müssen die Erträge und Aufwendungen sowie die Ein- und Auszahlungen und die Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt ausgewiesen werden. Dadurch bleibt der Grundsatz der Jährlichkeit gewahrt, wonach jedes Haushaltsjahr einzeln geplant und dargestellt wird.

Der Stadtrat der Stadt Leipzig hat am 16. April 2014 beschlossen, erstmals einen Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 aufzustellen. Seitdem hat sich dieses Verfahren bewährt und wird fortgeführt. Weitere Doppelhaushalte wurden für die Jahre 2017/2018, 2019/2020, 2021/2022, 2023/2024 sowie zuletzt für die Haushaltsjahre 2025/2026 beschlossen.

Vorteile eines Doppelhaushaltes

Die Aufstellung eines Doppelhaushalts bietet sowohl für die Stadtverwaltung als auch für den Stadtrat und die Bürgerinnen und Bürger verschiedene Vorteile. Ein wesentlicher Vorteil ist die größere Planungs- und Finanzierungssicherheit über einen Zeitraum von zwei Jahren. Dies gilt insbesondere für Investitionsmaßnahmen sowie für Einrichtungen und Projekte, die freiwillige Leistungen der Stadt erhalten. Gleichzeitig werden politische und finanzielle Prioritäten frühzeitig festgelegt und verbindlich abgesichert.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das aufwändige Haushaltsplanverfahren nicht jedes Jahr durchgeführt werden muss. Da die Haushaltsberatungen einen hohen personellen und zeitlichen Aufwand verursachen, können Verwaltung und Politik die frei werdenden Kapazitäten im zweiten Haushaltsjahr für andere wichtige Aufgaben nutzen. Dies führt zu einer effizienteren Arbeitsweise und schafft sogenannte Rationalisierungseffekte.

Darüber hinaus entfällt im zweiten Jahr eines Doppelhaushalts in der Regel die Phase der vorläufigen Haushaltsführung. Die Stadt muss somit nicht auf die Genehmigung des Haushalts warten, bevor bestimmte Ausgaben geleistet oder Projekte umgesetzt werden können. Dadurch werden Verzögerungen vermieden und wichtige Vorhaben – etwa Bauinvestitionen oder geplante Personaleinstellungen – können über den gesamten Zweijahreszeitraum verlässlich umgesetzt werden. Gleichzeitig orientiert sich dieses Verfahren an der Haushaltsplanung des Freistaates Sachsen, der ebenfalls mit Doppelhaushalten arbeitet.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Ansprechpartner Dezernat Finanzen
E-Mail haushalt@leipzig.de
Verwaltungsebene kommunale Ebene
Gemeindename Leipzig, Stadt
Sprache Deutsch